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Gebäudeplanung
Stadtplanerische Aufgaben
WAS IST FÜR DAS ERSTE GESPRÄCH ERFORDERLICH?
-Zielvorstellungen und Absichten des Bauherrn, Immobilienentwicklers, Auftraggebers oder der Kommune
-Lage der Gemeinde, Flurstücksnummer sowie kartografische Abgrenzung des betroffenen Gebiets
HINWEIS AUF GESETZLICHE VERPFLICHTUNGEN
-Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Vorläufigen Archäologischen Dokumentation (VAD)
-Erstellung eines Kampfmittelräumungsnachweises
-Gesetzliche Verpflichtung zur Grundstücksteilung
-Gesetzliche Verpflichtung zur Einbindung eines Treuhänders für Sicherheiten
-Gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Bauüberwachers / technischen Prüfers
-Erstellung eines Änderungs- und Vermessungsplans
-Erstellung eines Energieausweises
-Erstellung eines Grünflächenzertifikats
-Brandschutzkonzept / Brandschutzhandbuch
-Nationaler Architekturrat (Gestaltungsbeirat)
-Urheber- und Nutzungsrechte
HAUPTPHASEN EINES BAUVORHABENS
-Aufgaben- und Zieldefinition
-Abschluss eines Planungsvertrags
-Konzeptplanung
-Einholung vorläufiger Zustimmungen und Stellungnahmen
-Baugenehmigungsverfahren
-Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen nach Angebotsabgabe auf Grundlage der Vorabausschreibung
-Bauausführung auf Basis der genehmigten Ausführungspläne
-Verfahren zur Erteilung der Nutzungsfreigabe
GELTENDE BAUGESETZE UND VERORDNUNGEN
-Regierungsverordnung Nr. 281/2024 (IX. 30.) über behördliche Bauverfahren und Kontrollen
-Regierungsverordnung Nr. 282/2024 (IX. 30.) über kommunale Grüninfrastruktur, Grünflächenzertifizierung und das grüne Gütesiegel
-Verordnung des Innenministeriums Nr. 54/2014 (XII. 5.) über die Nationale Brandschutzordnung
-Regierungsverordnung Nr. 245/2006 (XII. 5.) über die detaillierten Regelungen zur Festsetzung von baurechtlichen Geldbußen
Gebäudeplanung
Stadtplanerische Aufgaben
WAS IST FÜR DAS ERSTE GESPRÄCH ERFORDERLICH?
-Zielvorstellungen und Absichten des Bauherrn, Immobilienentwicklers, Auftraggebers oder der Kommune
-Lage der Gemeinde, Flurstücksnummer sowie kartografische Abgrenzung des betroffenen Gebiets
HINWEIS AUF GESETZLICHE VERPFLICHTUNGEN
-Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Vorläufigen Archäologischen Dokumentation (VAD)
-Erstellung eines Kampfmittelräumungsnachweises
-Gesetzliche Verpflichtung zur Grundstücksteilung
-Gesetzliche Verpflichtung zur Einbindung eines Treuhänders für Sicherheiten
-Gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Bauüberwachers / technischen Prüfers
-Erstellung eines Änderungs- und Vermessungsplans
-Erstellung eines Energieausweises
-Erstellung eines Grünflächenzertifikats
-Brandschutzkonzept / Brandschutzhandbuch
-Nationaler Architekturrat (Gestaltungsbeirat)
-Urheber- und Nutzungsrechte
HAUPTPHASEN EINES BAUVORHABENS
-Aufgaben- und Zieldefinition
-Abschluss eines Planungsvertrags
-Konzeptplanung
-Einholung vorläufiger Zustimmungen und Stellungnahmen
-Baugenehmigungsverfahren
-Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen nach Angebotsabgabe auf Grundlage der Vorabausschreibung
-Bauausführung auf Basis der genehmigten Ausführungspläne
-Verfahren zur Erteilung der Nutzungsfreigabe
GELTENDE BAUGESETZE UND VERORDNUNGEN
-Regierungsverordnung Nr. 281/2024 (IX. 30.) über behördliche Bauverfahren und Kontrollen
-Regierungsverordnung Nr. 282/2024 (IX. 30.) über kommunale Grüninfrastruktur, Grünflächenzertifizierung und das grüne Gütesiegel
-Verordnung des Innenministeriums Nr. 54/2014 (XII. 5.) über die Nationale Brandschutzordnung
-Regierungsverordnung Nr. 245/2006 (XII. 5.) über die detaillierten Regelungen zur Festsetzung von baurechtlichen Geldbußen
Gebäudeplanung
Stadtplanerische Aufgaben
WAS IST FÜR DAS ERSTE GESPRÄCH ERFORDERLICH?
-Zielvorstellungen und Absichten des Bauherrn, Immobilienentwicklers, Auftraggebers oder der Kommune
-Lage der Gemeinde, Flurstücksnummer sowie kartografische Abgrenzung des betroffenen Gebiets
HINWEIS AUF GESETZLICHE VERPFLICHTUNGEN
-Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Vorläufigen Archäologischen Dokumentation (VAD)
-Erstellung eines Kampfmittelräumungsnachweises
-Gesetzliche Verpflichtung zur Grundstücksteilung
-Gesetzliche Verpflichtung zur Einbindung eines Treuhänders für Sicherheiten
-Gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Bauüberwachers / technischen Prüfers
-Erstellung eines Änderungs- und Vermessungsplans
-Erstellung eines Energieausweises
-Erstellung eines Grünflächenzertifikats
-Brandschutzkonzept / Brandschutzhandbuch
-Nationaler Architekturrat (Gestaltungsbeirat)
-Urheber- und Nutzungsrechte
HAUPTPHASEN EINES BAUVORHABENS
-Aufgaben- und Zieldefinition
-Abschluss eines Planungsvertrags
-Konzeptplanung
-Einholung vorläufiger Zustimmungen und Stellungnahmen
-Baugenehmigungsverfahren
-Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen nach Angebotsabgabe auf Grundlage der Vorabausschreibung
-Bauausführung auf Basis der genehmigten Ausführungspläne
-Verfahren zur Erteilung der Nutzungsfreigabe
GELTENDE BAUGESETZE UND VERORDNUNGEN
-Regierungsverordnung Nr. 281/2024 (IX. 30.) über behördliche Bauverfahren und Kontrollen
-Regierungsverordnung Nr. 282/2024 (IX. 30.) über kommunale Grüninfrastruktur, Grünflächenzertifizierung und das grüne Gütesiegel
-Verordnung des Innenministeriums Nr. 54/2014 (XII. 5.) über die Nationale Brandschutzordnung
-Regierungsverordnung Nr. 245/2006 (XII. 5.) über die detaillierten Regelungen zur Festsetzung von baurechtlichen Geldbußen